Mieterfreundliche Renovierung leicht gemacht: Diese Maßnahmen dürfen Sie als Mieter selbst vornehmen

Sie wohnen zur Miete und möchten Ihre Wohnung verschönern? Es gibt eine Vielzahl von Renovierungsarbeiten, die Sie als Mieter selbst durchführen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen möglich sind und wie Sie Ihr Zuhause nach Ihren Vorstellungen gestalten können.

Maßnahme 1: Streichen der Wände

Sie möchten Ihre Wohnung umgestalten? Eine Möglichkeit ist das Streichen der Wände, um frischen Wind in die eigenen vier Wände zu bringen. Doch welche Farben sind erlaubt? Häufig sind neutrale Farben wie Weiß oder Beige erlaubt, während kräftigere Farbtöne abgesprochen werden müssen. Zudem sollten Sie auf eine richtige Vorgehensweise achten, wie zum Beispiel das Abdecken von Möbeln oder das Verwenden von Malerkrepp. Auch das Säubern und Schleifen der Wände vor dem Anstrich ist wichtig, damit die Farbe besser hält.

Maßnahme 2: Bodenbeläge auswechseln

Auch der Austausch der Bodenbeläge zur Verschönerung der Wohnung ist möglich. In der Regel müssen die neuen Beläge dem Standard des Vermieters entsprechen und dürfen keine Schäden an der Bausubstanz verursachen. Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie daher eine Genehmigung einholen. Erlaubte Materialien können je nach Mietvertrag variieren, jedoch sind meist Laminat, Parkett oder PVC-Böden erlaubt. Für ein erfolgreiches Ergebnis empfehlen wir Ihnen, auf hochwertige Materialien zu setzen und bei der Vorgehensweise sorgfältig vorzugehen. Auch das sorgfältige Entfernen des alten Bodenbelags sowie eine gründliche Reinigung vor dem Verlegen sind wichtige Vorgehensweisen für ein gelungenes Renovierungsergebnis.

Maßnahme 3: Möbel und Dekoration anbringen

Als Mieter möchten Sie sich in Ihrer Wohnung wohlfühlen und sie nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie man Regale, Bilder und Spiegel anbringen kann, ohne Spuren zu hinterlassen. 

Hier einige Tipps: Bei Regalen sollten Sie nur leichte Gegenstände darauf platzieren und sie sollten mit passenden Dübeln befestigt werden. Für Bilder eignen sich spezielle Klebestreifen oder Haken, die keine Löcher in der Wand hinterlassen. Spiegel können Sie mit Saugnäpfen oder speziellen Klebepads anbringen. So lassen sich viele Gestaltungsmöglichkeiten umsetzen, ohne dass der Vermieter später böse Überraschungen erlebt.

Maßnahme 4: Beleuchtung anpassen

Mieten Sie eine Immobilie, haben Sie oft nur begrenzte Möglichkeiten, das eigene Zuhause zu renovieren. Eine einfache Möglichkeit ist jedoch der Austausch von Lampen und Leuchten. Damit verändern Sie nicht nur das Aussehen des Raumes, sondern passen auch die Beleuchtung an. Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann auf smarte Beleuchtungssysteme setzen. Diese bieten nicht nur eine höhere Energieeffizienz, sondern auch mehr Flexibilität in der Steuerung und Anpassung der Lichtstimmung.

Maßnahme 5: Sanitärinstallationen

Wasserhahn in moderner Küche

Auch der Austausch der Sanitärinstallationen ist eine Option für Mieter. Das Anbringen und Austauschen von Armaturen wie Duschköpfen oder Wasserhähnen gehört dabei zu den häufigsten Maßnahmen.

Wichtige Punkte bei der Renovierung von Badezimmern sind die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie die Verwendung hochwertiger Materialien, um langfristige Funktionalität und Ästhetik sicherzustellen. Wir empfehlen Ihnen zudem, vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung des Vermieters einzuholen und gegebenenfalls einen Fachmann hinzuzuziehen.

Die Rolle des Vermieters und der Mietvertrag

Als Mieter hat man oft den Wunsch, seine Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu renovieren. Dabei ist es wichtig zu beachten, was im Mietvertrag erlaubt ist und was nicht. Hierbei spielt die Rolle des Vermieters eine entscheidende Rolle. Eine gute Kommunikation mit dem Vermieter und Absprachen zu treffen sind unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden. Wir raten Ihnen daher, vor jeder Renovierung Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

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