Wie viel ist Ihre Immobilie wert? Wir sagen es Ihnen!

Bei einer bevorstehenden Immobilientransaktion, allen voran dem geplanten Immobilienverkauf, ist eine fundierte Wertermittlung von großer Bedeutung. Wenn Sie eine fachmännische Immobilienbewertung für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück in Stuttgart, Frankfurt am Main oder anderen Teilen Deutschlands suchen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Bei Bedarf bieten wir unseren Kunden außerdem über einen Sachverständigenpartner ein umfassendes Verkehrswertgutachten an.

Ihre Vorteile bei einer Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler

Hausmodell mit Taschenrechner und Münzen

Der Immobilienmarkt untersteht nicht nur einem ständigen Wandel, die Marktbedingungen unterscheiden sich auch maßgeblich zwischen einzelnen Regionen. Nicht grundlos heißt es so oft: "Lage, Lage, Lage" - eben diese hat einen großen Anteil daran, welcher faire Wert einer Immobilie zugesprochen wird. Mit unserer professionellen Einschätzung zum Immobilienwert vermeiden Sie unfundierte Laienschätzungen, wie sie Eigentümern in der Regel mehr Nach- als Vorteile bringen.

Die professionelle Immobilienbewertung durch unsere Immobilien Crew verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Die goldene Mitte treffen. Wird der Preis für die Immobilie zu niedrig angesetzt, entgeht Ihnen bei einem erfolgreichen Verkauf mitunter viel Kapital. Das ist besonders bei einem so großen Vermögenswert wie einer Immobilie zu vermeiden. Wird der Preis hingegen fälschlicherweise zu hoch angesetzt, leidet darunter die Nachfrage potenzieller Interessenten - die Immobilie wird in der Folge zum symbolischen "Ladenhüter", der Verkaufsprozess stockt.

Unsere fundierte Einschätzung stützt sich auf fachliches Können ebenso wie Erfahrung. Damit möchten wir Eigentümern einen Immobilienverkauf zum fairen Marktpreis ermöglichen und gleichermaßen eine zeitnahe Abwicklung des Verkaufsvorhabens.

Die Immobilienbewertung ist zugleich eine erste Verhandlungsgrundlage

Mit einer fachkundigen Bewertung haben Sie in Verhandlungen mit Käufern ein starkes Argument in der Hand, welches den angesetzten Preis für die Immobilie fachlich untermauert. Das ist bei einer öffentlichen Platzierung der Immobilie, beispielsweise in Portalen oder Fachmagazinen, ebenso wertvoll wie bei einer Off-Market-Vermarktung. Letztere wird auch diskrete Vermarktung genannt. Die Immobilie erhält keine öffentliche Platzierung, sondern wird mittels unserer langjährig erworbenen Maklertugenden potenziellen Käufern angeboten.

Verkehrswertgutachten gesucht? Dank unserem starken Netzwerk kein Problem

Über einen Partner bieten wir unseren Kunden nach Notwendigkeit außerdem ein Verkehrswertgutachten an. Dieses betrachtet die Immobilie bis ins kleinste Detail und findet beispielsweise auch bei Rechtsstreitigkeiten oder in Erbfällen Verwendung. Gerne beraten wir Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation, ob eine Wertermittlung oder ein Verkehrswertgutachten empfehlenswert ist.

 

Wir beantworten häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Was ist meine Immobilie wert und welche Kriterien fließen mit in die Bewertung ein?

Der Wert Ihrer Immobilie fluktuiert zwangsläufig - entsprechend der aktuellen Nachfrage, Konjunktur und beispielsweise dem Zinsniveau. In die Bewertung fließen alle Kriterien ein, die die Immobilie selbst betreffen, von deren Größe bis hin zur Ausstattung - und natürlich der Lage. Zuletzt durchgeführte Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen berücksichtigt die Wertermittlung ebenfalls. Wie viel die Immobilie dann tatsächlich anhand der unterschiedlichen Faktoren wert ist, wird über eines von drei gesetzkonformen Bewertungsverfahren ermittelt.

Für welche Immobilien kann ich eine Wertermittlung durchführen lassen?

Wir bieten Ihnen die Wertermittlung für Grundstücke, Häuser und Wohnungen an. Sollten Sie sich unsicher sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Selbstverständlich bieten wir teils über Dienstleister, auch weiterführende Bewertungen an, darunter ein konkretes Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen.

Welche Arten von Bewertungsverfahren sind üblich?

Es gibt drei gesetzeskonforme Bewertungsverfahren, die entsprechend der Verwendung der Immobilie ausgewählt werden. Im Regelfall wird das Ergebnis eines Verfahrens durch ein zweites Bewertungsverfahren bestätigt. Der Gesetzgeber gibt für Immobilien diese drei Bewertungsverfahren vor: das Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren. Letzteres kommt bei vermieteten Immobilien zum Einsatz. Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem in Regionen, wo ausreichend aktuelle Vergleichswerte von bereits veräußerten Immobilien existieren.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie steigern? 

Sie selbst haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu erzielen. Immer sollte dem voraus eine Analyse der Kosten und des Nutzens gehen. Kurzum: Das in wertsteigernde Maßnahmen investierte Kapital muss sich durch einen dann höheren Verkaufserlös mit Gewinn rentieren. Klassische Renovierungsmaßnahmen von Türen bis hin zu Wänden und Fassaden steigern den Wert ebenso wie Sanierungen und Modernisierungen. Letztere sind meist etwas kostspieliger, beispielsweise wenn ein Fahrstuhl verbaut oder durch die Modernisierung ein neuer energetischer Standard erreicht wird. Im Gegenzug sind es aber oftmals eben solche Maßnahmen, die dann einen signifikant höheren Verkaufserlös (bei ausreichend großer Nachfrage) ermöglichen.

Angebotspreis vs. Verkaufspreis: Wo liegt der Unterschied? 

Beides wird manchmal synonym zueinander verwendet, was aber nicht korrekt ist. Der Angebotspreis ist, wie der Name schon sagt, quasi das Preisschild der Immobilie. Zum Angebotspreis wird diese online und offline beworben. Der Verkaufspreis ist dann die Geldsumme, auf die sich Eigentümer und Käufer tatsächlich einigen können, die also im Verkaufsvertrag steht. Idealerweise liegt der Verkaufspreis auf Höhe des Angebotspreises oder bei einer großen Nachfrage sogar darüber. Die Kaufnebenkosten sind übrigens weder im Angebots- noch im Verkaufspreis enthalten, sie sind immer separat vom Käufer zu leisten, auch erhält der Verkäufer dieses Geld nicht.

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