Was gibt es über das Grundbuch zu wissen? Wir verraten es Ihnen!

Für jeden Immobilieneigentümer ist das Grundbuch von besonderer Bedeutung, denn als öffentliches Register in Staatshand werden hierüber die Eigentumsverhältnisse geregelt. Verwaltet wird das Grundbuch von den zuständigen Grundbuchämtern zugehörig dem jeweiligen Amtsgericht. Aber was sollten Sie noch darüber wissen?

Die Inhalte im Grundbuch

Genau genommen ist das Grundbuch wenig überraschend, natürlich kein einfaches, dickes Buch. Zunächst einmal unterteilt es sich in drei Abteilungen, außerdem gibt es noch ein Deckblatt und ein Bestandsverzeichnis.

Deckblatt: In der Aufschrift sind beispielsweise das zuständige Amtsgericht, die Bandnummer und der Grundbuchbezirk niedergeschrieben.

Bestandsverzeichnis: Hier finden sich Informationen zur Lage, Größe, der Nummer des Liegenschaftsbuchs, die Flurstücknummer und Gemarkung sowie Miteigentumsanteile.

Abteilung 1: Dieser Teil dokumentiert die Eigentumsverhältnisse. Die Eigentümer beziehungsweise Bauberechtigten werden namentlich genannt.

Abteilung 2: Hier finden sich verschiedene Belastungen des Grundstücks, zum Beispiel Vorkaufsrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, Beschränkungen und Vormerkungen.

Abteilung 3: Hier sind Grundpfandrechte dokumentiert, unter anderem Hypotheken, die Grund- sowie die Sicherungs- und Rentenschuld.

Wer trägt etwas in das Grundbuch ein?

Das darf, um die Integrität des Grundbuchs sicherzustellen, natürlich nicht jeder. Sobald ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und Sie folglich der Eigentümer der Immobilie werden, verbrieft der Notar dieses Recht mit dem Grundbucheintrag. Die Kosten hierfür werden übrigens prozentual erhoben, je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher also auch die Notarrechnung für seinen Grundbucheintrag und weiterführende Leistungen.

Wann und wie kommt es zu Löschungen im Grundbuch?

Einträge können im Grundbuch "gelöscht" werden, wobei der Begriff impliziert, dass der Eintrag komplett verschwinden würde - was nicht der Fall ist. Jede einzelne Anpassung im Grundbuch, auch wenn sich die Eigentumsverhältnisse seither änderten, muss weiterhin dokumentiert bleiben. Eine "Löschung" im Grundbuch erfolgt deshalb durch eine entsprechende Markierung in roter Farbe. Das bedeutet, dass die Information nicht mehr aktuell und "gelöscht" ist, aber sie bleibt weiterhin lesbar.

Wie kann man einen Blick in das Grundbuch werfen?

Mann hält Modellhaus und Stift in Händen

Typischerweise erhalten Interessenten einen Einblick in das Grundbuch durch den zuständigen Makler oder den aktuellen Eigentümer/Verkäufer. Der Auszug muss aktuell sein, normalerweise nicht älter als zwei Wochen. So soll sichergestellt werden, dass seitdem keine Anpassungen erfolgten.

Alternativ lässt sich eine Einsicht in das Grundbuch auch beantragen, sofern ein berechtigter Grund vorliegt, was normalerweise das Interesse an der Immobilie ist. In diesem Fall müssten Sie einen Beweis über die Kaufpreisverhandlungen erbringen, welche beispielsweise der Makler oder der Notar ausstellt. Mittlerweile ist die Beantragung auch online möglich.

Bei uns sind Sie in guten Händen - auch was alle Angelegenheiten rund um das Grundbuch anbelangt. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin bei uns!

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