Alleinauftrag: Was ist das und warum ist er sinnvoll?

Von einem Alleinauftrag spricht man dann, wenn der Immobilieneigentümer für einen Verkauf exklusiv einen Makler beauftragt. Wie der Name zum Ausdruck bringt, wird der Verkaufsauftrag also "alleinig" diesem Makler übertragen. Andere Makler dürfen die Immobilie nicht verkaufen. Das ist ein sinnvoller Schritt, denn bei Immobilienverkaufsprozessen gilt im Regelfall: "Mehrere Köche verderben den Brei".

Drei Auftragsmöglichkeiten für Eigentümer

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und das dem Fachmann überlassen? Mitsamt allen wertvollen Mehrwerten, die dieser für Sie in jeder Verkaufsphase bis hin zur finalen Vertragsunterzeichnung erbringt? Das ist eine kluge Idee, denn auch wenn Eigentümer und Laien sich oftmals einen Verkauf in Eigenregie zutrauen, ist dieser dann im Regelfall von vielen potenziellen Fehlern gezeichnet.

Wenn Sie das Verkaufsvorhaben in die Hände eines Maklers legen, haben Sie drei Möglichkeiten, diesen zu beauftragen:

  • Allgemeinauftrag
  • Alleinauftrag
  • qualifizierter Alleinauftrag

Bei einem Allgemein- beziehungsweise "einfachen" Maklerauftrag erhält der Makler die zu verkaufende Immobilie nicht exklusiv. Sie könnten also viele verschiedene Makler beauftragen, die Provision für den Verkauf erhält dann nur der, der sie tatsächlich verkaufte. Das hört sich zunächst vielleicht gut an, ist es in der Praxis aber nie. Aus Sicht des einzelnen Maklers ist ein Allgemeinauftrag nicht lohnenswert, denn er muss viel Zeit und Arbeit in das Verkaufsvorhaben stecken, weiß am Ende aber nicht, ob er tatsächlich bezahlt wird. Simultan wirkt eine Immobilie, die am Markt von mehreren Maklern verkauft wird, eher unattraktiv. Sie strahlt die Aura einer schwer zu verkaufenden "Problemimmobilie" aus.

Alleinauftrag beziehungsweise qualifizierter Alleinauftrag

Händeschütteln mit Makler

Beim Alleinauftrag hat lediglich ein einziger Makler das Recht, die Immobilie zu verkaufen. Die Vergabe über einen Alleinauftrag wird schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten, der außerdem alle Modalitäten des Verkaufs enthält - zum Beispiel die Laufzeit, Provisionshöhe, Werbemaßnahmen und zu erwartender Verkaufserlös. Gelingt es dem Makler innerhalb der Laufzeit die Immobilie zu einem angemessenen, fairen Preis zu verkaufen, erhält er die vereinbarte Provision. 

Der "qualifizierte Alleinauftrag" bringt ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal mit: Beim "einfachen" Alleinauftrag können Sie als Eigentümer simultan noch versuchen, die Immobilie in Eigenregie zu verkaufen, bei einem qualifizierten Alleinauftrag dürfen Sie das nicht mehr. Sie können sich bei einem Alleinauftrag sicher sein, dass der Makler sein Bestes geben wird. Der weiß nämlich, dass er für einen erfolgreichen Verkauf tatsächlich bezahlt wird. Zugleich kommen sich, anders als beim Allgemeinauftrag, nicht mehrere Makler in die Quere.

Selbstverständlich legt der Alleinauftrag Rahmenbedingungen fest: Der Makler darf eine Immobilie also nicht der Provision wegen weit unter Wert verkaufen oder sie einfach stattdessen vermieten. Das gibt Ihnen bei einer exklusiven Vergabe die nötige Sicherheit.

Zurück zur News-Übersicht

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.